An dieser Stelle finden Sie wesentliche Informationen zu den Baugebieten in Feusdorf
Baugebiet „Auf den Aachen II“
Der Ortsgemeinderat Feusdorf hatte sich in seiner Sitzung am 17.12.2020 mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes beschäftigt und sich grundsätzlich für den Bereich „Auf den Aachen II“ entschieden. Die Notwendigkeit zur Ausweisung von neuen Bauflächen ergibt sich daraus, dass derzeit keine Baugrundstücke in Gemeindeeigentum stehen und an bauwillige Familien veräußert werden können.
Nachdem der Ortsgemeinderat am 30.08.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB gefasst hatte, wurde in der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Nach Auswertung der im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, ergab sich die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung weiterer Fachgutachten.
Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB konnte aufgrund dessen keine Anwendung mehr finden, weshalb der Rat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und die Umstellung des Bauleitverfahrens in ein reguläres Verfahren gemäß § 30 BauGB beschlossen hatte.
Im Rahmen dieser Bauleitplanung soll ein allgemeines Wohngebiet mit 15 Baugrundstücken nordwestlich der Ortslage Feusdorf entwickelt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Flurstücke 13 und 14 und die externen Ausgleichsflächen Flur 3, Flurstück 83/1 (teilw.), 107/1 (teilw.) und Flur 4, Nr. 30/1.
Die Abgrenzung des geplanten Geltungsbereiches ist im als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Update 28.10.2025:
Am 28.10.2025 fand eine Gemeinderatssitzung statt, in der die Abwägung und Beantwortung der Eingaben der „Träger öffentlicher Belange“ und der „Anwohner“ im Bürgerhaus vorgestellt wurde.
Das Planungsbüro BKS hat die Antworten ausführlich dem Ortsgemeinderat vorgestellt.
Ergebnis:
Nach der Vorstellung der Einwände und Antworten, hat der Gemeinderat dem Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Baugebietes zugestimmt.
Jetzt muss dieser Beschluss noch von der Kreisverwaltung Daun anerkannt werden. Im Anschluss kann die Gemeinde in die Planung zur Erschließungsstraße einsteigen. Nach der Planung erfolgt die Ausschreibung und danach kann mit dem Bau der Straße begonnen werden.
In der darauffolgenden Phase muss nochmal auf die Grundstücksparzellierung (Größe der einzelnen Grundstücke) eingegangen werden.
Bisher wurde mit Grundstücksgrößen von etwa 600 bis 1000 m² geplant.
Eine Überlegung wäre, die Grundstücke auf etwa 550 bis 900 m² zu begrenzen.
Dazu werden die Interessenten zu einem späteren Zeitpunkt von der Gemeinde angesprochen.

