Politik und Verwaltung

Verwaltung

Der Ortsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und der Vorsitzenden (der Ortsbürgermeisterin). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von fünf Jahren (letzte Wahl: 09.06.2024) gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und beträgt in Feusdorf 12 Ratsmitglieder.

Seit der Wahl am 09.06.2024 setzt sich der Gemeinderat aus 2 Frauen und 10 Männern zusammen, zunächst ergänzt durch Franz-Josef Hilgers, welcher bis zum 25.11.2025 das Amt des Ortsbürgermeisters geschäftsführend bekleidete.

Am 25.11.2025 hat sich Alice Unger dem Gemeinderat zur Wahl gestellt und ist seit dem die erste Ortsbürgermeisterin von Feusdorf.

Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

Der Ortsgemeinderat wird von der Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Ortsgemeinderat durch Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Ortsgemeinderats wird ein Protokoll angefertigt.

Ortsgemeinderat

Der Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder der Ortsbürgermeisterin übertragen hat oder die Ortsbürgermeisterin kraft Gesetz zuständig ist.

Der Ortsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über:

– Satzungen der Ortsgemeinde
– Haushaltsplan der Ortsgemeinde
– Jahresrechnung sowie die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten
– Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte
– Verfügung über Gemeindevermögen
– Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen
– wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung daran

Der Ortsgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung und erlässt eine Hauptsatzung.

Ortsbürgermeisterin

Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Neben den ihr gesetzlich oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben obliegen ihr:

– die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats im Benehmen mit den Beigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit sie selbst den Vorsitz führt
– die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse
– die laufende Verwaltung
– die Erfüllung der der Gemeinde gemäß § 2 übertragenen staatlichen Aufgaben

Die dauernde Übertragung der Entscheidung bestimmter Angelegenheiten auf die Bürgermeisterin ist durch die Hauptsatzung zu regeln.

Satzungen der Ortsgemeinde Feusdorf auf der Seite der Verbandsgemeinde Gerolstein.

Zusammensetzung des Ortsgemeinderates nach der Wahl am 09.06.2024