Entsorgung von Hundekot

Aufgrund diverser Beschwerden zu Verunreinigungen durch Hundekot im Bereich der Ortsgemeinde, weisen wir auf die gültige Rechtslage hin.

Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 01.04.2024 haben Halter und Führer von Hunden dafür zu sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Hundehalter und -führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden.

Es ergeht hiermit an alle Hundehalter die Aufforderung, die Hundehaltung entsprechend den rechtlichen Bestimmungen wahrzunehmen und den Hundekot unverzüglich nach dem Geschäft des Hundes zu beseitigen. Bitte nehmen Sie den Hundekotbeutel mit und entsorgen diesen über die Hausmülltonne.

Uns ist bewusst, dass 90% aller unserer Bürger unsere Bitten nachkommen. Aber den restlichen 10% und unter anderem auch den vielen Gäste aus unseren Nachbarorten die sich jeden Tag in unserem Flur bewegen, gilt unsere Bitte im Besonderen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis